Verein für Konsumentenschutz

Aktion Mieterschutz

image

AKTION ALTBAUMIETE - PRÜFEN

VEREIN FÜR KONSUMENTENSCHUTZ

Die Miete in Altbauwohnungen ist per Gesetz eigentlich niedrig. Leider wird trotzdem immer wieder zuviel Miete verlangt. Wir prüfen kostenlos ob Sie möglicherweise zuviel Miete im Altbau bezahlen. Auch erklären wir Ihnen was Sie dagegen machen können und wie Sie zuviel bezahlte Miete zurückbekommen könnten. Hier telefonische Rückruf vereinbaren. Wir bieten allerdings keine Rechtsberatung an. Mieterschutz seit 2014.

Absenden stimmt der DSGVO (Link) zu.

-->
image

euconsumer by Konsumentenschutzverein transparencia

icon

Wer wir sind

Wir sind ein gemeinnütziger Verein für Konsumentenschutz und seit vielen Jahren kostenlos tätig.

icon

Was wir machen

Wir sind darauf spezialisiert zu beraten wie man Geld im Haushalt einsparen kann.

icon

Wie wir arbeiten

Unsere internen und externen Experten stehen Ihnen kostenlos zur Verfügung. Wir bieten allerdings keine Rechtsberatung an.

Fragen zur gesetzlichen Beschränkung der Miete in Altbauwohnungen

Was heißt die Miete ist beschränkt im Altbau?

Die Höhe der Miete die maximal für eine Altbauwohnung vom Vermieter verlangt werden kann ist gesetzlich festgelegt. Es kommt jedoch öfters vor, dass Vermieter mehr Miete verlangen. Wir berechnen für Sie die maximale Miete. Sie können dann die zuviel gezahlte Miete in einem Verfahren zurückfordern. Gleichzeitig zahlen Sie dann auch zukünftig weniger Miete. (dies stellt keine Rechtsberatung dar)

Altbau aber keine gesetzliche Maximalmiete?

Auch wenn die Wohnung ein Altbau ist kann es sein, dass trotzdem mehr Miete verlangt werden darf als diese gesetzliche Maximalmiete. Es gibt im Mietrecht nämlich dutzende Ausnahmen. Hier helfen unsere internen und externen Mietexperten, wie etwa unser Vereinsanwalt, und bewerten Ihren Fall darauf ob Sie Geld zurückfordern können. (dies stellt keine Rechtsberatung dar)

Was ist ein Altbau?

Wohnungen die vor 1945 bzw. 1953 gebaut wurden sind stark vereinfacht Altbauwohnungen und haben daher eine gesetzliche Maximalmiete. Leider gibt es von dieser Regel sehr viele Ausnahmen. (dies stellt keine Rechtsberatung dar)

Wann ist es zu spät Miete zurückzufordern?

Haben Sie einen befristeten Mietvertrag dann können Sie vereinfacht dargestellt sogar noch etwa 6 Monate nach dem Auszug Miete rückfordern. Bei unbefristeten Mietverträgen könnnen Sie in den ersten drei Jahren rückfordern. Da die Verjährung auch im EInzelfall komplizierter sein kann gilt auch hier: Unsere internen und externen Mietexperten helfen bei der Klärung schwieriger Fälle im Zuge unserer Aktion. (dies stellt keine Rechtsberatung dar)

Was sagen die Anderen

© 2020, All Rights Reserved

Titel-Foto Standardlizenz erworben euconsumer Konsumentenschutz transparencia shutterstock_574443868 (zusätzlich frei nach erstellt von photoroyalty - de.freepik.com (Details siehe Impressum)