Wir sind ein gemeinnütziger Verein für Konsumentenschutz und seit vielen Jahren kostenlos tätig.
Wir sind darauf spezialisiert zu beraten wie man Geld im Haushalt einsparen kann.
Unsere internen und externen Experten stehen Ihnen kostenlos zur Verfügung. Wir bieten allerdings keine Rechtsberatung an.
Die Höhe der Miete die maximal für eine Altbauwohnung vom Vermieter verlangt werden kann ist gesetzlich festgelegt. Es kommt jedoch öfters vor, dass Vermieter mehr Miete verlangen. Wir berechnen für Sie die maximale Miete. Sie können dann die zuviel gezahlte Miete in einem Verfahren zurückfordern. Gleichzeitig zahlen Sie dann auch zukünftig weniger Miete. (dies stellt keine Rechtsberatung dar)
Auch wenn die Wohnung ein Altbau ist kann es sein, dass trotzdem mehr Miete verlangt werden darf als diese gesetzliche Maximalmiete. Es gibt im Mietrecht nämlich dutzende Ausnahmen. Hier helfen unsere internen und externen Mietexperten, wie etwa unser Vereinsanwalt, und bewerten Ihren Fall darauf ob Sie Geld zurückfordern können. (dies stellt keine Rechtsberatung dar)
Wohnungen die vor 1945 bzw. 1953 gebaut wurden sind stark vereinfacht Altbauwohnungen und haben daher eine gesetzliche Maximalmiete. Leider gibt es von dieser Regel sehr viele Ausnahmen. (dies stellt keine Rechtsberatung dar)
Haben Sie einen befristeten Mietvertrag dann können Sie vereinfacht dargestellt sogar noch etwa 6 Monate nach dem Auszug Miete rückfordern. Bei unbefristeten Mietverträgen könnnen Sie in den ersten drei Jahren rückfordern. Da die Verjährung auch im EInzelfall komplizierter sein kann gilt auch hier: Unsere internen und externen Mietexperten helfen bei der Klärung schwieriger Fälle im Zuge unserer Aktion. (dies stellt keine Rechtsberatung dar)
Die Schlichtungsstelle zu Erfahrungen mit Überprüfungen zu hoher Mieten im Altbau: "... In 80 Prozent der Fälle stellen wir eine Überschreitung fest ...".
Eine aktuelle AK Inserate-Auswertung von 200 Altbau-Mietwohnungen zeigt: Unbefristete Altbau-Mietwohnungen sind um rund ein Fünftel teurer als erlaubt.
Die Mieterhilfe der Stadt Wien zur Aktion Mietzinsüberprüfungen: Seit Beginn der Aktion Anfang Oktober kam es in rund 2.500 Beratungsgesprächen zu 240 Mietzinsüberprüfungen im Altbau. Dabei stellte sich heraus, dass 180 der überprüften Mieten deutlich zu hoch sind."